Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung
Der Heimatverein Säubirli ist ein Verein, der zur Finanzierung des Brauchtumerhalts auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen ist. Damit die Förderung des Brauchtums auch darüber hinaus gewährleistet ist, freuen wir uns über jede Spende.
Gerne stellen wir hierüber eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigungen) aus.
Sie können uns helfen, das Verfahren zu erleichtern und Verwaltungskosten zu sparen.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 300,00 € können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder ihrer Buchungsbestätigung (Kontoauszug) beim
Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,00 € (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist daher (auch bei nach Nachweis durch einen
Online-Banking-Auszug) zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger (Heimatverein Säubirli) hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die
Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende - vorzulegen.
Spenden über 300,00 € müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Auf Antrag stellen wir daher die entsprechende Bescheinigung aus.